Generelles zur Nutzung von Bootsmotoren im Anglerverband Leipzig
Der Anglerverband Leipzig informiert das für sächsische Gewässer gilt, dass in der Regel alle Motoren (auch kleine E-Motoren) genehmigungspflichtig sind. Ausgenommen sind Bundeswasserstraßen und Gewässer, wo die Schiffbarkeit bereits erklärt wurde (z.B. Cospudener See).
Die Genehmigung kann bei der Unteren Wasserbehörde des jeweils zuständigen Landkreises beantragt werden.
Die Motorbootsnutzung wird in der Regel nur auf größeren Tagebauseen von der Behörde gestattet. Hier hat der Anglerverband Leipzig e.V. auch ein entsprechendes Ticketsystem ticket.fangcard.de etabliert. Daher bedarf es hier keiner gesonderten Antragsstellung für den Angler.
Für alle anderen Gewässer (Kiesgruben und Teiche) ist eine Motorbootnutzung nicht vorgesehen.
Verstöße werden vom Ordnungsbehörde und der Wasserschutzpolizei regelmäßig geahndet.



